Liquidation GmbH Berlin: die optionale Lösung bei absehbarer Überschuldung
Das wirtschaftliche Ende einer GmbH ist für den Geschäftsführer zumeist absehbar und keine große Überraschung, so dass an dieser Stelle schon im Vorfeld geprüft werden kann, welche Optionen verfügbar sind, um etwaige Risiken oder Haftungsansprüche zu minimieren oder ggf. auch ganz zu vermeiden. Nicht immer ist es ratsam, ein Unternehmen weiterhin bestehen zu lassen, bis der Antrag auf Insolvenz unvermeidbar geworden ist, da dies langfristig weitere Kosten verursacht und damit eine Verschuldung, die kaum kalkulierbar ist. Je nach Sachlage kann es ratsam sein, die GmbH zu verkaufen oder eine Liquidation der GmbH ins Auge zu fassen, da diese Möglichkeiten oft weniger risikoreich sind als die Beantragung der Insolvenz und der damit einhergehenden rechtlichen Schritte.
Liquidation bezeichnet die Abwicklung oder Auflösung einer Problem GmbH in Berlin und umfasst die Tilgung von Verbindlichkeiten durch den Verkauf von Vermögensgegenständen und Unternehmensbestandteilen während der sogenannten Liquidationsphase. Zuletzt wird das übrige Vermögen nach Abzug aller Kosten auf die Gesellschafter aufgeteilt, sofern ein solches vorhanden ist. Die GmbH gilt bei dieser Vorgehensweise erst als beendet, wenn deren vorhandenes Vermögen vollständig aufgebraucht ist und alle notwendigen Schritte zur Beendigung vorgenommen wurden. Dazu gehören beispielsweise auch die rechtskonformen Entlassungen von Mitarbeitern. Und erst dann erfolgt auch die endgültige Löschung der GmbH aus dem Handelsregister. Insofern besteht eine gewisse Ähnlichkeit in Bezug auf Insolvenzverfahren, welche jedoch wesentlich länger Einfluss auf die Gesellschafter und die Geschäftsführung nehmen.
Liquidation einer GmbH erfordert umfassendes Rechtsverständnis
Die GmbH Liquidation ist kein leichtes Unterfangen und unterliegt gesetzlichen Bestimmungen, die sehr komplex und für Laien meist schwer verständlich sind. Ob eine Liquidation gesetzeskonform durchgeführt wird, unterliegt der Prüfung des zuständigen Registergerichts, wobei auch kleinere juristische Fehler oft unangenehme Konsequenzen für alle Beteiligten nach sich ziehen können. Daher ist es ratsam, sich vorab umfassend bezüglich eines solchen Vorgehens zu informieren und ggf. Fachleute mit der Unterstützung bei der Liquidation der GmbH zu beauftragen. So lassen sich unnötige Fehler und daraus resultierende rechtliche Konsequenzen, beispielsweise in Form von Schadensersatzverpflichtungen vermeiden.
Was bei der GmbH Liquidation zu beachten ist
Voraussetzung für die Liquidation einer GmbH ist, dass diese durch Gesellschaftsversammlungsbeschluss bzw. Mehrheitsbeschluss im Rahmen der Gesellschafterversammlung bereits aufgelöst wurde. Wichtig ist die Festlegung des Auflöse Datums sowie auch die Entscheidung, wo steuerlich und gesellschaftlich relevante Unterlagen nach Auslösung untergebracht sind und verwaltet werden. Nach Auflösung fällt für die GmbH der ursprünglich wirtschaftliche Zweck weg, da ein Fortbestehen lediglich zu Abwicklungszwecken notwendig ist. Eine entsprechend regelmäßige Handelsregisteraktualisierung ist somit zwingend erforderlich.
Der geschäftliche Betrieb der GmbH wird ausgesetzt, was jedoch nicht bedeutet, dass der Liquidation dienliche Verträge nicht dennoch abgewickelt werden können wie beispielsweise Kaufverträge im Rahmen der Auflösung. Ziel der Liquidation ist es, sämtliche bestehende Verbindlichkeiten zu befriedigen und das Restvermögen der GmbH, sofern ein solches verbleibt, auf die Gesellschafter aufzuteilen. Die Auszahlung erfolgt jedoch erst nach dem sogenannten Sperrjahr und kann nicht vorgezogen werden. Die Gesetzesgrundlage für die GmbH Liquidation stellt das GmbH-Gesetz dar, abgekürzt GmbHG. Unter §§ 60 ff sind alle wichtigen rechtlichen Aspekte bezüglich der „Auflösung und Nichtigkeit der Gesellschaft“, der Voraussetzungen und der zu beachtenden Regelungen dargestellt.